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   BVerwG, 26.04.1984 - 8 B 103.83   

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https://dejure.org/1984,6023
BVerwG, 26.04.1984 - 8 B 103.83 (https://dejure.org/1984,6023)
BVerwG, Entscheidung vom 26.04.1984 - 8 B 103.83 (https://dejure.org/1984,6023)
BVerwG, Entscheidung vom 26. April 1984 - 8 B 103.83 (https://dejure.org/1984,6023)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Berufung vor Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und vor Anordnung einer Beweiserhebung durch Beschluss - Verfassungsgebot der Gewährung rechtlichen Gehörs - Anspruch auf Öffentlichkeit des Verfahrens und auf öffentliche Verkündung des Urteils - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 26.04.1984 - 8 B 103.83
    Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG verkürzt nicht den verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutz (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - BVerwGE 57, 272).

    Die Vorschrift des Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG verstößt entgegen dem Beschwerdevorbringen als solche nicht gegen das Verfassungsgebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. Beschluß vom 6. Februar 1979 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.10.1981 - 7 CB 110.81

    Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde - Verletzung der

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1984 - 8 B 103.83
    Ob das Berufungsgericht von der ihm durch Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, die Berufung vor Anberaumung einer mündlichen Verhandlung und vor Anordnung einer Beweiserhebung durch Beschluß zurückzuweisen, wenn es sie einstimmig für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält, steht in seinem Ermessen (vgl. Beschluß vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25 S. 11).

    Die Ausübung dieses Ermessens ist nur bei sachfremden Erwägungen und grober Fehleinschätzung verfahrensfehlerhaft (vgl. Beschluß vom 19. Oktober 1981 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 6.81

    Berufungskläger - Mündliche Verhandlung - Beschluß - Hinweis

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1984 - 8 B 103.83
    Bei dem Verfahren nach dieser Vorschrift ist den Beteiligten das rechtliche Gehör ausreichend gewährt, wenn ihnen Gelegenheit sowohl "zum vollständigen Sachvortrag als auch zur Äußerung von etwaigen Bedenken eingeräumt wird, die sie gegen eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung und durch Beschluß haben" (vgl. Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 6.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 21 S. 5 [6]).
  • BVerwG, 27.02.1958 - I C 42.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1984 - 8 B 103.83
    Letztere Vorschrift bezieht sich nur auf zivilrechtliche Ansprüche und auf eine strafrechtliche Anklage, nicht indessen auf das Verwaltungsstreitverfahren (vgl. Beschluß vom 13. Januar 1958 - BVerwG V CB 55.57 - MDR 1958, 446).
  • BVerwG, 13.01.1958 - V CB 55.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.04.1984 - 8 B 103.83
    Letztere Vorschrift bezieht sich nur auf zivilrechtliche Ansprüche und auf eine strafrechtliche Anklage, nicht indessen auf das Verwaltungsstreitverfahren (vgl. Beschluß vom 13. Januar 1958 - BVerwG V CB 55.57 - MDR 1958, 446).
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